Wenn Sie ein Arbeitnehmer aus Deutschland sind, der zum Arbeiten nach Spanien entsandt wurde, ist dieser Artikel für Sie von Interesse.
Ein Arbeitnehmer kann in Spanien eine spezielle Steuerbehandlung für entsandter Mitarbeiter beantragen, es ist das Volksmund genante «Beckham Gesetz / Ley Beckham».
Wer kann die steuerliche Sonderregelung beantragen?
Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien infolge ihres Umzugs auf spanisches Staatsgebiet erwerben, können sich dafür entscheiden, die Einkommenssteuer im Ausland zu zahlen und dabei den Status des Steuerzahlers für die Einkommenssteuer zu wahren, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
a) die während der zehn Steuerperioden vor denjenigen, in dem Sie sich auf spanisches Gebiet begeben haben, nicht in Spanien ansässig waren.
b) dass die Verbringung in das spanische Hoheitsgebiet als Folge eines der folgenden Umstände erfolgt:
- Als Ergebnis eines Arbeitsvertrags mit Ausnahme des besonderen Arbeitsverhältnisses von Profisportlern. Diese Bedingung gilt als erfüllt, wenn ein gewöhnliches oder besonderes Arbeitsverhältnis, das nicht der oben angegebene ist, oder ein gesetzlicher Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Spanien besteht.
- Als Folge des Erwerbs des Status eines Verwalters eines Unternehmens, an dessen Kapital es nicht beteiligt ist, oder, wenn nicht, wenn die Beteiligung daran nicht die Gegenleistung eines verbundenen Unternehmens gemäß den Bestimmungen von Artikel 18 des Körperschaftsteuergesetzes bestimmt.
c) Sie keine Einkünfte erzielt, die als durch eine Betriebsstätte mit Sitz im spanischen Hoheitsgebiet erzielt würden.
Der Steuerzahler, der sich dafür entscheidet, wird einer echten Verpflichtung in der Vermögenssteuer unterliegen.
Muss ich als Arbeitnehmer in Spanien eine Steuererklärung machen?
Die Steuerzahler, auf die diese Sonderregelung anwendbar ist, sind verpflichtet, die Einkommensteuererklärung in einer besonderen Form (Modell 151) einzureichen.
Diese Sonderregelung wird während des Steuerzeitraums, in dem der Steuerpflichtige seinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien erwirbt, und während der folgenden fünf Steuerperioden angewandt.
Zu diesem Zweck gilt der Steuerzeitraum, in dem der Wohnsitz erworben wird, als das erste Kalenderjahr, in dem der Aufenthalt auf spanischem Gebiet nach der Verbringung mehr als 183 Tage beträgt.
Akkreditierung des Systems: Die zuständige Geschäftsstelle stellt dem Steuerpflichtigen im Hinblick auf die Mitteilung der vorgelegten Option und der beigefügten Unterlagen gegebenenfalls innerhalb von höchstens zehn Werktagen nach Vorlage der Mitteilung ein Dokument aus, das die Ausübung der Option im Rahmen dieses Sondersystems bestätigt.
Beckham Gesetz: welchen Prozentsatz an Steuern muss ich zahlen?
Die Lohnsteuer werden vom monatlichen Gehalt des Mitarbeiters abgezogen und vierteljährlich an die Steuerbehörden abgeführt.
- Für Jahresgehälter bis zu 600.000 € werden 24 % angesetzt.
- Für Jahresgehälter über 600.000€ werden 47% angesetzt.
Unser Büro kann Ihre Steuern in Spanien bearbeiten, egal ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind.
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