A1 Formular: vorübergehend entsandte Arbeitnehmer und Gesundheitsfürsorge
Entsandte Arbeitnehmer, die mit dem Formular A1 nach Spanien entsandt werden, haben Anspruch auf Gesundheitsversorgung durch die öffentliche Krankenversicherung.
Die Kosten für die Basisgesundheitsversorgung werden von Ihrer Krankenversicherung in Ihrem Heimatland übernommen.
Muss ich als Mitarbeiter etwas tun?
Als Mitarbeiter sollten Sie immer das A1-Dokument, sein Europäische Krankenversicherungskarte und sein ID oder Reisepas bei sich haben.
Muss ich als Arbeitgeber etwas tun?
Der Arbeitgeber muss das Formular A1 vor Beginn der Entsendung an die spanischen Arbeitsbehörde übermitteln. Eine Kopie des A1-Formulars, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Arbeitnehmers, Angaben zum Arbeitgeber, Angaben zum Arbeitsplatz in Spanien, an dem der Arbeitnehmer arbeiten wird, die Berufskategorie und die zu verrichtende Arbeit müssen der Arbeitsbehörde mitgeteilt werden.
Dieser Schritt ist wichtig. Wenn sie nicht kommuniziert wird und es zu einer Inspektion am Arbeitsplatz kommt, kann der Arbeitgeber sanktioniert werden.
Unser Büro kann Ihre A1 an die spanischen Behörden übermitteln.
Für weitere Informationen, kontaktieren Sie uns bitte.